Diskussion:EBay (Forenbereich)

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Bausteine

Ich kenne mich in rechtlichen Fragen nicht aus, aber der Artikel braucht IMHO dringend eine Überarbeitung --Caesar 11:05, 25. Jan 2007 (CET)

"Ich kenne mich in rechtlichen Fragen nicht so aus" ist keine Begründung für die Bearbeitungsvorschläge.
Versuch ein bisschen präziser zu werden, vielleicht kann dann wer weiterhelfen. (vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 88.117.109.36 (DiskussionBeiträge) 26. Jan 2007 18:06:24)
Es erstreckt sich über den gesamten Artikel. Weder gibt's eine Strukturierung (Gliederung), noch stimmt das beschriebene mit dem Titel (EBay (Forenbereich)) überein. Manche Sätze geben m.E. überhaupt keinen Sinn, z.B.:
"Kleiner Tipp: Konventionelle Aufbaustrategien (bezogen auf Cheats) können leicht selber erarbeitet werden, bzw. sind sie oft im Internet frei erhältlich und Ogame-Legal."
Und auserdem ist er widersprüchlich: Wenn z.B. die Versteigerung auf EBay rechtlich nicht verboten wäre, würde das ja bedeuten, dass die Firmenphilosophie nach dem Artikel ausserhalb des Rechts wäre.
Das könnte insbesondere bei Lesern des Artikel (bzw. der Hälfte davon) zu dem Schluß führen, dass EBayhandel legal wäre, und man sich bei der Rechtfertigung auf OWiki beziehen.
Der Autor zieht ja außerdem selbst in Zweifel (Dieser Text ist bis auf weiteres nicht als Wahrheitswert anzusehen, sondern lediglich als logische Schlussfolgerung.), dass der Text so richtig ist - deshalb der Neutralitätsbaustein.
Davon abgesehen: Hier muss wie gesagt noch mehr auf den Forenbereich eingegangen werden - inwiefern beschäftigt er sich damit? werden dort eBayverkäufe gemeldet oder darüber diskutiert oder was auch immer? Wer ist dafür verantwortlich (Rechtsabteilung, Mods?), usw. --Caesar 17:59, 26. Jan 2007 (CET)
Ergänzung: mal ganz davon abgesehen, dass wikilinks und/oder kats fehlen ;) --Caesar 17:59, 26. Jan 2007 (CET)
Hm, Strukturierung... ja das ergibt Sinn....
"Wenn z.B. die Versteigerung auf EBay rechtlich nicht verboten wäre, würde das ja bedeuten, dass die Firmenphilosophie nach dem Artikel ausserhalb des Rechts wäre."
So ist es auch, bzw. rechtlich nicht haltbar... mit der Ausnahme, man würde wirklich einen "Ogame-Account/[Gameforge irgendwas] als solches" verkaufen. AGB's sind keine Gesetze sondern Übereinkünfte, hergestellt durch den Erzeuger. Wenn der Nutzer sie bricht, hat der Erzeuger das recht, die Statuten geltend zu machen (Löschung des Accounts).
Vielleicht sind auch die AGB's etwas unfein formuliert, da es den Anschein macht, es handele sich um Gesetze. Gameforge (welche Teile auch immer), darf man sowieso nicht verkaufen, dafür brauchts aber nicht mal AGB's. (Jemand hat mal Ebay verkauft gg, das ging natürlich auch nicht wirklich)
[AGB's] ... "mit geltendem Recht" kann sogar nur metaphorische Bedeutung haben, da es keine Variablen aufweist. Selbst wenn es definiert wäre, hätte es keine Gültigkeit, da sich eine Firma keine eigenen Gesetze aus dem Hut ziehen kann und darf. (vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 88.117.109.36 (Diskussion • Beiträge) 21:07, 26. Jan 2007)
dann müsste man aber zumindest schreiben, dass es gesetzlich nicht verboten ist, anstatt rechtlich, das wäre dann klarer. Denn auch die Gültigkeit von Übereinkünfte muss ja einen gesetzlichen Rahmen haben, ist also durch das Recht geregelt --Caesar 10:21, 27. Jan 2007 (CET)
Ein Verkauf von Zugangsdaten stellt aber einen Verstoß gegen die AGB (ohne s am Ende) dar. Die Verkäufer können froh sein, dass OGame bisher keine Vertragsstrafen verhängt, diese wären sonst wohl zahlen. Im Übrigen steht es OGame jederzeit frei einen Commander-freien Account ohne Grund zu löschen (AGB $2 III). Bei Accounts mit Commanderstatus reicht ein Verstoß gegen die AGB, Spielregeln bzw. gegen geltendes Recht. Ein Verkauf der Zugangsdaten stellt für mich einen solchen Verstoß dar (AGB $2 IV). Ob diese Klauseln nun Rechtens sind kann und will ich nicht beurteilen. Eine derartige Beurteilung steht meiner Meinung nach auch nur zuständigen Institutionen zu. Im OWiki sind derartige Spekulationen fehl am Platz. --b_sap_g 22:04, 26. Jan 2007 (CET)
Wozu nimmst du dann Stellung?
Welche Institutionen sind deiner Meinung nach qualifiziert, solche Aussagen zu treffen?(vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 88.117.109.36 (Diskussion • Beiträge) 26. Jan 2007 23:37:49 )
Ich denke im Zweifelsfall die zuständigen Gerichte --Caesar 10:21, 27. Jan 2007 (CET)
Genauso war es gemeint. Im Artikel wäre festzuhalten, dass jede Art von finanziellem Gewinn durch OGame (Ressourcen, Accountdaten, Kontaktaufnahme, ...) ein Verstoß gegen die AGB ist und dass es OGame bei einem solchen Verstoß bei jedem möglich ist den Account zu löschen. (Bei Nicht-Commander ist dieser Grund nicht einmal notwendig) --b_sap_g 12:18, 27. Jan 2007 (CET)
Gerichte: Nur wenn 'Eigentum der Gameforge' verkauft wird. Selbst wenn in den AGB sinngemäß steht 'egal durch welche Formulierung', ist die Formulierung ausschlaggebend.
Löschung des Accounts: Das stell ich prinzipiell nicht in Frage. Steht ja in den AGB (ohne s ;) )
Vertragsstrafen: Warum sind wohl keine angegeben? Kulanz bei einer Aktiengesellschaft?
PS: Wäre aber sinngemäß besser, es stünden welche, bzw. müssten sie rechtlich auch noch standhalten. (vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 88.117.119.134 (Diskussion • Beiträge) 15:48, 27. Jan 2007)
Sicher ist es Verboten 'Eigentum der Gameforge' zu verkaufen, aber warum soll es kein Verstoß gegen die AGB sein wenn explizit darauf hingewiesen wird dass der Account weiterhin Eigentum der Gameforge bleibt. In den AGB ist ja der Verkauf von Accountdaten ebenfalls verboten. Gibt es ein deutsches (kein österreichisches) Gesetz, dass eine solche Klausel verbietet? --b_sap_g 18:05, 27. Jan 2007 (CET)

Ja, es ist ein Verstoß gegen die AGB, die sie ermächtigt, den Account zu löschen. Aber nichts weiter. Der Besitz der Gameforge bleibt bei richtiger Formulierung vollkommen unberührt, und ist deshalb gar nicht Vertragsgestand des Handels, sondern eine Information.

[b_sap_g] ...aber warum soll es kein Verstoß gegen die AGB sein wenn explizit darauf hingewiesen wird dass der Account weiterhin Eigentum der Gameforge bleibt....

Resultat siehe:

Löschung des Accounts: Das stell ich prinzipiell nicht in Frage. Steht ja in den AGB