Zorgoner Pakt

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Beschreibung


Geschichte

Zorgoner Pakt, im Ursprung [AZP] Allianz Zorgoner Pakt, gegründet am 23.11.2003 in Universum 9, ist ein linksorientierter, lebensnaher und solidarischer Allianzverbund, bestehend aus:

Main

Allianz Zorgoner Pakt [AZP]

Gegründet am 23.11.2003, trat der damalige Urgründer der Allianz in das Leben von Uni9. Duden beschrieb seinen Verbund als dauerhaftes Element, welches man auch noch in ein paar Jahren antreffen würde.
Sein erstes Mitglied fand die Allianz in der Figur Kesselflicker, der zusammen mit den Mitgliedern Lui und BBY eine starke Basis bildete. Mitglied BBY, zog sich ein Jahr später aus dem Ministerrat zurück und überließ neuen Kräften das dynamische Auftreten der Allianz. Lui, der als drittes Mitglied zu uns stieß, ist für seine diplomatischen Fähigkeiten bekannt und bekleidet seit seinem Beitritt das Amt des Außenministers und übernahm später sogar die Führsorge für den gesamten Zorgoner Pakt.

Bekanntestens ehemaliges Mitglied ist wohl Raidri, der in der AZP war, bevor er zu T.N.T wechselte.

Voraussetzung für den Beitritt:

- interne Förderung und Empfehlung

Wing

Produktionsgenossenschaft Allianz Zorgoner Pakt [PG_AZP]

Gegründet im Frühjahr 2004, hatte die Produktionsgenossenschaft die Aufgabe eines "Wings" übernommen, um neue vertrauenswürdige Genossen zu rekrutieren. Die Gründer Kesselflicker und Afterburner führten die PG auf ein ansehnliches Mitgliedermaß, welches später durch den Genossen doerrfleisch gesiebt, erweitert und verbessert wurde. Die Produktionsgenossenschaft hat viele unserer besten Kräfte hervorgetan, die heute maßgeblich die Politik des Paktes vorgeben.

Voraussetzung für den Beitritt:

- wird durch den Hüter und seinen Sekretär festgelegt

Besonderheit

Kollektiv und Korps

Das Kollektiv ist ein weiteres Fragment des Paktes. Seine Aufteilung und seine Struktur wird entsprechend der Charta temporär umgesetzt. Ähnlich dem Kolletiv finden sich zeitweilig Korps zusammen, die unter Selbstbestimmung eigene Ziele verfolgen.

Voraussetzung für den Beitritt:

- wird durch den Hüter und seinem Sekretär festgelegt

Voraussetzung für eine Korpteilnahme:

- Genosse einer zorgonischen Allianz - Genehmigung durch den Hüters des Zorgoner Paktes


Verfassung

Der Zorgoner lebt nach folgendem Urdokument:

Charta des Zorgoner Paktes


  1. Dieses Dokument gibt Richtlinien und Selbstbestimmungsrechte des Zorgoner Paktes vor.
    1. Die Allianzen des Zorgoner Paktes verwalten sich selbst. Kriege und Neuaufnahmen sowie Entlassungen werden von den jeweiligen Hütern/Ministern der Allianz entschieden.
    2. Kriege und Raids, welche von einzelnen Spielern oder einzelnen Allianzen des Zorgoner Paktes angefangen werden, stehen in der Eigenverantwortung des jeweiligen Spielers oder der jeweiligen Allianz.
      1. Kriege des gesamten Zorgoner Paktes stehen in der Verantwortung des Ministerrats der AZP.
      2. Fremdverschulden wird in jedem Fall durch Punkt [5] verarbeitet und solidarisch behandelt. Allianzübergreifendes Handeln muss vom Ministerrat der AZP beschlossen werden.
    3. Generell liegt allianzübergreifendes Handeln als auch betreffende Abstimmungen in der Zuständigkeit des Ministerrats der AZP.
    4. Der Zorgoner Pakt besteht aus den Allianzen [AZP], [PG_AZP] & [K01].
      1. Das [K01] darf in die [PG_AZP] eingegliedert sein. Die Erforderlichkeit richtet sich nach aktueller Paktpolitik, Memberanzahl sowie Stärke. Für Eingliederung oder Ausgliederung muss eine Abstimmung im Ministerrat stattfinden, die Entscheidung muss mit 2/3 Mehrheit und Zustimmung des Hüters getroffen werden.
      2. Innerhalb der [PG_AZP] findet eine Trennung zwischen [K01] und [PG_AZP] durch Rangvergabe statt. Diese Rangvergabe regelt auch die Zugriffsrechte im Forum.
    5. Die [AZP] muss eigenständig sein. Sie sollte aus den 15 stärksten Spielern des Paktes bestehen. Um dies zu erreichen muss ein Genosse es in Kauf nehmen, eventuell aus der [AZP] in die [PG_AZP] zu wechseln um diesem Anspruch gerecht zu werden. Ausnahmen bilden Amtsträger.
  2. Die Ämterbesetzung betreffend der Minister wird vom Hüter des Zorgoner Paktes getroffen. Umfragen und Sammelthreads zur Ämterdiskussion hinsichtlich deren Besetzung sind zulässig, besitzen allerdings ausschließlich beratenden Charakter.
      1. Jede Allianz der Zorgoner Paktes besitzt einen Hüter und optional einen Sekretär, der vom jeweiligen Hüter vorgeschlagen und vom Ministerrat bestätigt wird.
      2. Es gibt einem Außen- und einen Kriegsminister für den gesamten Pakt. Diese werden von Hüter der AZP ernannt und sind Mitglied der AZP.
      3. Die Hüter, Minister und Sekretäre (falls vorhanden) der AZP, der PG_AZP sowie des K01 haben vollen und unbeschränkten Zugang zum Ministerrat. Für neue Minister bzw. Sekretäre gilt ein Verfahren zur Einführung in den Ministerrat, welches sich zunächst auf ein Leserecht beschränkt, seine Rechte auf Entscheidungen bzw. Stimmrechte aber nicht enthebt.
      4. Die "Mutterallianz" des Zorgoner Paktes ist die [AZP] Allianz Zorgoner Pakt. Sie gibt die Paktpolitik vor und entscheidet über paktgeschlossenes Handeln in einer Abstimmung des Ministerrates.
      5. Allianzübergreifendes Handeln, also Entscheidungen, die zwei oder mehr zorgonische Allianzen berührt, wird durch eine Abstimmung der Allianzen AZP, PG_AZP und K01 entschieden. Stimmrecht haben alle Minister und Sekretäre (falls vorhanden) mit jeweils einer Stimme.
      6. Eine Pattsituatiom im Ministerrat wird durch eine Basisabstimmung mit 48h Gültigkeit bindend entschieden. Sollte eine Ba benötigt werden, wird der Abstimmungsthread aus dem Ministerrat in das öffentliche Forum verschoben.
    1. Abstimmungen können von jedem Paktmitglied vorgeschlagen werden. Abstimmungen, die von Ministern vorgeschlagen werden, müssen durchgeführt werden. Der Hüter hat kein Vetorecht.
      1. Nicht zur Abstimmung stehen folgende Punkte: Allianzgründungen und -auflösungen, Korpsgründungen und -führungen sowie die Besetzung der in [2.1] thematisierten Ämter.
      2. Der einzige Posten der zur Abstimmung steht, ist das Amt des Gründers der AZP. Um den Gründer des Paktes abzuwählen, bedarf es einer 2/3 Mehrheit des Zorgoner Paktes einschließlich aller Allianzen. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder.
      3. Alle Abstimmungen haben eine Gültigkeit von 24 Stunden ab Erstellung der Abstimmung. Abgegebene Stimmen gelten als 100% der Stimmberechtigten.
      4. Stimmen können bei Abwesenheit von Stimmberechtigten auf andere Stimmberechtigte übertragen werden. Diese Übergabe muss im betroffenen Forum bekannt gegeben werden. Eine Stimmübergabe hat eine maximale Gültigkeit von 7 Tagen ab Übergabe.
      5. Bei sonstigen Abstimmungen bedarf es lediglich einer einfachen Mehrheit, um den Antrag zu beschließen.
    2. Abstimmungen [außer 2.2.2] sind in den entsprechenden Foren durchzuführen und zwar ohne Beteiligung sonstiger Personen.
    3. Basisabstimmungen (Ba) können durch den Ministerrat nach Ratsbeschluss (nRb) beschlossen werden. Sie haben eine Gültigkeit von 3 Tagen ab Threaderstellung. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der zorgonischen Allianzen. Der mit einfacher Mehrheit beschlossene Beschluss ist rechtlich verbindlich. Der Ministerrat hat die Möglichkeit eine BA alleinig durch Mitglieder der AZP durchführen zu lassen.
  3. Das Zorgoner Pakt Exploding Board ist nur den entsprechenden Allianzen zugänglich.
    1. Es muss stets drei Administratoren geben.
    2. Wer allianz- oder boardinterne Informationen in welcher Form auch immer an unbeteiligte Dritte weitergibt, muss mit einer Bestrafung rechnen. Die Bestrafung entscheidet der Ministerrat der AZP in einer Abstimmung.
    3. Es gilt das Rang- und Auszeichnungssystem der offiziellen Zorgoner-Pakt-Website. Sie ist unter http://www.zorgoner-pakt.de zu erreichen.
  4. Korps sind interne Spielervereinigungen des Zorgoner Paktes und speziell benannte Spieler.
    1. Die Teilnahme ist freiwillig
    2. Korpgründungen müssen beim Hüter des Zorgoner Paktes beantragt werden. Er allein entscheidet über die Bildung, Auflösung und Führung des jeweiligen Korps.
    3. Korpmitglieder müssen in der Lage sein, autark zu agieren.
    4. Nur Korpmitglieder haben im betreffenden Forum Schreibrecht. Es darf maximal einen Thread zur öffentlichen Beteiligung geben
    5. Zusatzbestimmungen werden vom jeweiligen Korpgründer individuell geregelt. Diese dürfen nicht im Widerspruch zur Charta stehen.
  5. Der Zorgoner Pakt hat folgende Grundsätze, die im gegenseitigen Einvernehmen zu wahren und zu schützen sind:
      1. Solidarität
      2. Eigenerhaltung
      3. Aktivität
      4. Kooperation
    1. Jede Allianz muss eine eigene Verfassung vorlegen, die die Richtlinien und Verbindlichkeiten dieses Dokumentes nicht beschneidet.
      1. Vorgelegte und pflichtweise öffentlich zugängliche Verfassungen dürfen, insofern sie den Punkt [5.1] nicht berühren, nicht zur Abstimmung stehen.
    2. Die AZP Bedarf keiner Verfassung insofern dieses Dokument den Ministern der AZP genüge tut.
      1. Vorgeschlagene Verfassungen der AZP stehen zur Abstimmung. Sie dürfen allerdings die Punkte dieses Dokumentes nicht beschneiden.
      2. Die Charta gilt als höchstes Schriftstück des Paktes. Sie zu verändern benötigt 2/3 Mehrheit des Ministerrates und Zustimmung des Hüters.
  6. Die aktuelle Ämterbesetzung ist im "Gründer verkündet" Forum einzusehen. Die Charta als auch die aktuelle Ämterbesetzung muss sich innerhalb eines Threads befinden.
    1. Der Amtsinhaber der Synonyme Gründer und Hüter des Zorgoner Paktes bzw. der AZP ist der Spieler doerrfleisch.
    2. Jede Entscheidung des Gründers des Zorgoner Paktes, die in seiner Eigenverantwortung liegt, muss in einem "öffentlichem" Forum einzusehen sein.


Kontakt

Kontakt zum Zorgoner Pakt lässt sich über die Internetadresse Zorgoner-Pakt.de herstellen.